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Wir legen noch einen drauf:
3.000,00 € Umwelt-Prämie/content/iph/market_de/DEU35084/footnotes/jcr:content/par_footnotes_content_26 + 2.560,00 € Best-Prämie/content/iph/market_de/DEU35084/footnotes/jcr:content/par_footnotes_content_a2_806262491
Die Audi Umweltprämie gilt in der Zeit vom 08.08.2017 bis einschließlich 31.12.2017 für private und gewerbliche Einzelkunden beim Erwerb (Kauf/Leasing/Finanzierung) eines Audi Neufahrzeuges oder eines jungen Gebrauchtwagens (außer RS- und R-Modelle) und gleichzeitiger Verwertung eines auf Sie zugelassenen Diesel-Altfahrzeuges mit Abgas-Norm EURO 1 bis EURO 4 durch einen anerkannten Verwerter (Betriebe gemäß www.altfahrzeugstelle.de). Das Diesel-Altfahrzeug muss bei Abschluss des Kaufvertrages in den letzten 6 Monaten auf Ihren Namen zugelassen gewesen sein. Der Nachweis der Verwertung durch Sie oder den Audi Partner erfolgt über den Verwertungsnachweis gem. § 15 FZV. Die Verwertung des Diesel-Altfahrzeuges muss spätestens 1 Monat nach Zulassung des Neufahrzeuges oder des jungen Gebrauchtwagens erfolgen und nachgewiesen werden; Fristende für die Zulassung auf Ihren Namen ist bei jungen Gebrauchten der 31.01.2018, bei Neuwagen der 31.12.2018.
Die Audi Umweltprämie gilt in der Zeit vom 08.08.2017 bis einschließlich 31.12.2017 für private und gewerbliche Einzelkunden beim Erwerb (Kauf/Leasing/Finanzierung) eines Audi Neufahrzeuges oder eines jungen Gebrauchtwagens (außer RS- und R-Modelle) und gleichzeitiger Verwertung eines auf Sie zugelassenen Diesel-Altfahrzeuges mit Abgas-Norm EURO 1 bis EURO 4 durch einen anerkannten Verwerter (Betriebe gemäß www.altfahrzeugstelle.de). Das Diesel-Altfahrzeug muss bei Abschluss des Kaufvertrages in den letzten 6 Monaten auf Ihren Namen zugelassen gewesen sein. Der Nachweis der Verwertung durch Sie oder den Audi Partner erfolgt über den Verwertungsnachweis gem. § 15 FZV. Die Verwertung des Diesel-Altfahrzeuges muss spätestens 1 Monat nach Zulassung des Neufahrzeuges oder des jungen Gebrauchtwagens erfolgen und nachgewiesen werden; Fristende für die Zulassung auf Ihren Namen ist bei jungen Gebrauchten der 31.01.2018, bei Neuwagen der 31.12.2018.